AZAV-Trägerzulassung

Möchten Sie geförderte Leistungen anbieten (durch Agentur für Arbeit, Jobcenter, Berufsgenossenschaften oder Rentenversichrungsträger) oder an Ausschreibungen teilnehmen? Dann benötigen Sie eine Trägerzulassung nach AZAV.

Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist im Sozialgesetzbuch SGB III begründet und regelt die Anforderungen an Träger und Maßnahmen der Arbeitsförderung. Die zentrale Forderung der AZAV ist der Nachweis über die wirksame Anwendung eines Systems zur Sicherung der Qualität.

Um Ihre Zulassung zu erhalten, biete ich Ihnen folgende Leistungen:

  • Beratung zur Zulassung
  • Erstellung eines konformen Qualitätsmanagementsystems (QMS, Handbuch usw.)
  • Vorbereitungen vor Zulassungs-, Überwachungs-, & Neuzulassungsaudits
  • Persönliche Begleitung der Zulassungs-, Überwachungs-, & Neuzulassungsaudits
  • Persönliche Begleitung und Unterstützung bei behördlichen Kontrollen
  • Ansprechpartner bei Fragen zur täglichen Umsetzung sowie Einhaltung der Anforderungen

 

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