Wie im Punkt „Über Mich“ beschrieben, habe ich in den letzten 20 Jahren diverse Unternehmen aufgebaut.
Hierzu zählen auch vier der größten und besten Eisenbahnfachschulen Deutschlands. Außerdem gehörten hier auch verschiedene Praxen für Arbeitsmedizin im Bereich der Tauglichkeits- & Eignungsuntersuchungen für Schiene und Straße dazu.
Ich bin gut vernetzt und verfüge über einen ausgezeichneten Ruf in der Branche. Mein Expertenwissen kann ich in der Beratung für Sie perfekt einbringen.
Ausbilder oder Ausbildungsorganisationen, welche Triebfahrzeugführer oder sonstige Betriebspersonale ausbilden möchten, müssen besonders qualifiziert sein. Der Gesetzgeber hat daher für Schulungseinrichtungen eine gesetzliche Pflicht zur Anerkennung vorgesehen und diese in der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) konkretisiert.
Einzelpersonen, Ausbildungsorgansisationen, Prüfer und Prüfungsorgansationen für Triebfahrzeugführer, benötigen eine Anerkennung vom Eisenbahn-Bundesamt.
Sie sind Eisenbahnverkehrsunternehmen, Personaldienstleister oder ein Bildungsträger, der sich für die Aus- & Weiterbildung von Eisenbahnpersonal anerkennen lassen möchte? Gerne unterstütze ich Sie dabei.
Ein weiterer Fokus liegt in der Anerkennung von Ärzten und Psychologen nach §16 der Triebfahrzeugführerscheinverordnung. Auch hier berate und begleite ich Sie durch den Anerkennungsprozess beim Eisenbahnbundesamt.
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