Maßnahmenzulassung

Ist die Voraussetzung der AZAV-Trägerzulassung erfüllt, bedarf es noch einer konkreten Maßnahmenzulassung, um geförderte Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Aktivierungsmaßnahmen durchführen zu können.

Mein Beratungsfokus liegt auf:

  • Konzeption
  • Kalkulation
  • Personal
  • Räumlich-technische Anforderungen
  • Ausstattung
  • Arbeitsmarktrelevanz
  • Vertragliche Vereinbarungen
  • Alle weiteren relevanten Anforderungen

 

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